Theoretisch muss die Mehrwertsteuer bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr überschreiten, in Rechnung gestellt werden. Selbständige sehen die Mehrwertsteuer oft als zusätzlichen finanziellen Schlag an. Das stimmt so aber nicht.
Wer die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, kann sie nämlich von allen erworbenen Dienstleistungen abziehen. Abgesehen von der Miete oder Gehältern enthalten die meisten Rechnungen, die Therapeuten bezahlen müssen, die Mehrwertsteuer. Selbstständige mit wenigen oder gar keinen Arbeitnehmern können sich unter Umständen sogar in einer positiven Mehrwertsteuerbilanz wiederfinden, was bedeutet, dass der Staat ihnen Geld überweist.
Dies erfordert natürlich eine strikte Buchhaltung und vierteljährliche Steuerberichte mit dem Saldo aus fakturierter und bezahlter Mehrwertsteuer.
Wenden Sie sich dazu an Ihren Buchhalter oder an unseren Inserenten Karstik Finance Sàrl, ein Treuhandbüro mit Sitz im Jura, das sich auf die Buchhaltung von Selbständigen spezialisiert hat.