
Die Rente ist wie eine grosse Reise – man muss sich gut vorbereiten. Wenn Sie vorausdenken, gewährleisten Sie damit so gut wie möglich, dass Ihre Rente Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht, und vermeiden viel Stress und böse Überraschungen.
Wie funktioniert das Schweizer Rentensystem? Welche Verpflichtungen und Optionen haben Sie bei der Vorsorge? Wie entscheidet man sich zwischen einer 2. und einer 3. Säule? Eine Analyse.
Ein System mit drei Säulen
Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen – der AHV (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der Selbstvorsorge (3. Säule). Selbstständige sind verpflichtet zur Einzahlung in die AHV-Rente, während die anderen beiden Säulen freiwillig sind.
Verpflichtung zur Einzahlung in die AHV
Als Selbstständige ist die Einzahlung in die AHV für Sie verpflichtend. Dazu müssen Sie einer Ausgleichskasse angehören, die auf der Grundlage Ihres Einkommens bestimmt, welcher Betrag zu leisten ist.
Wichtig ist, dass die AHV-Rente allein keine komfortable Rente für Sie bieten wird. Tatsächlich beträgt die maximale Monatsrente 2390 Schweizer Franken und hängt von bestimmten Kriterien ab.
Es ist daher unabdingbar, diese erste Säule mit einer anderen Art von Sparguthaben zu ergänzen.
2. oder 3. Säule – Sie entscheiden
Als Selbstständigerwerbende haben Sie die Möglichkeit, eine zweite oder dritte Säule oder auch beide gleichzeitig aufzubauen. Wie bei der AHV gehen die Beiträge komplett zu Ihren Lasten. Ihre Entscheidung hängt vor allem von der Höhe Ihres Einkommens und Ihren Vorsorgezielen ab.
Die zweite Säule, also die berufliche Vorsorge, wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Sie müssen einer Vorsorgeinstitution (Pensionskasse) beitreten, an die Sie Beiträge zahlen. Wenn Sie in Rente gehen, kann Ihr Altersguthaben als Einmalzahlung ausgeschüttet werden (Kapitalbezug), als monatliche Rente oder als Kombination aus beiden Optionen. Die zweite Säule bietet auch andere Leistungen, mit denen man auf vergemeinschaftete Art und Weise das Sterbe- und Arbeitsunfähigkeitsrisiko abdecken kann, was ein Vorteil gegenüber der dritten Säule ist.
Bezüglich der Wahl der Pensionskasse haben Sie mehrere Möglichkeiten. Die Vorsorgepläne unterscheiden sich von einer Institution zur anderen, es ist also wichtig, dass Sie sich gut informieren und/oder sich beraten lassen.
Die dritte Säule, die Selbstvorsorge, ermöglicht es Ihnen ebenfalls ein Altersguthaben anzusparen, das später als Kapital oder als Rente bezogen werden kann. Man unterscheidet die Säule 3a (gebundene Vorsorge) von der Säule 3b (freie Vorsorge). Für die Säule 3a können Sie sich bei einer Bank oder Versicherungsgesellschaft anmelden, für die Säule 3b dagegen nur bei einem Versicherungsträger.
Wenn Ihr Hauptziel darin besteht für die Rente zu sparen, ist die Säule 3a interessanter, da die geleisteten Beträge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen absetzbar sind, was bei der Säule 3b nicht der Fall ist.
Wie entscheidet man sich zwischen einer 2. und einer 3. Säule?
Jede hat ihre eigenen Vorteile. Wenn Sie kein hohes Einkommen erzielen und freier über Sparbeträge entscheiden wollen – zum Beispiel aufgrund von punktuellen Rückgängen in Ihrer Tätigkeit – wäre eine Säule 3a attraktiver, da diese nicht unerhebliche steuerliche Vorteile birgt. Übrigens kann die Säule 3a, auch bei einem vorgezogenen Ruhestand, ratenweise bezogen werden, was ebenfalls steuerlich von Vorteil ist. Wenn Sie sich für eine dritte Säule entscheiden, vergessen Sie nicht die Frage der Abdeckung des Sterbe- und Arbeitsunfähigkeitsrisikos zu berücksichtigen.
Wenn Sie dagegen ein hohes Einkommen haben, wäre eine zweite Säule vorteilhafter, nicht nur steuerlich, sondern auch vom Blickwinkel des Altersguthabens aus, das Sie aufbauen können. Ausserdem ermöglicht diese Option auch den Rückkauf von Beitragszahlungen von der Pensionskasse, was von Interesse sein kann, wenn Sie während eines bestimmten Zeitraums nicht eingezahlt haben und diese Lücken schliessen möchten.
Sie können auf jeden Fall auch beide Arten von Vorsorge kombinieren. Diese Lösung kann sich mitunter als die beste herausstellen.
Erst angestellt, nun selbstständig – was passiert mit der Rente?
Ihre berufliche Situation ändert sich – das ist vielleicht der richtige Moment, um eine Bilanz Ihrer Vorsorgesituation zu ziehen. Jedenfalls kann Ihr Guthaben in der 2. Säule nicht in der Pensionskasse Ihres ehemaligen Arbeitsgebers verbleiben. Sie können das Kapital für Ihren neuen Status als Selbstständiger nutzen oder es in eine 2. oder 3. Säule einzahlen. Während Sie Informationen für die beste Lösung sammeln, können Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnen oder eine Freizügigkeitspolice unterschreiben, um Ihr Guthaben vorübergehend zu verwahren.
Weitergehende Informationen über die Vorsorgeoptionen, die Ihnen zur Verfügung stehen, gibt es auf der Webseite der Eidgenossenschaft sowie bei den Banken und Versicherungen.
Damit Sie Ihren Ruhestand so gut wie möglich planen können, kann es auch hilfreich sein, sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen.