Sie haben es bereits probiert, aber das Ergebnis war katastrophal, und Sie trauen sich nicht, es noch einmal zu versuchen? Sie haben lange darüber nachgedacht, zögern aber, den Schritt zu wagen? Oder die Vorteile sind für Sie nicht offensichtlich?

Jeder Fall ist offensichtlich anders. Es gibt keine allgemeinen Regeln, keine Zauberformel. Da der “menschliche” Faktor im Mittelpunkt des Prozesses steht, können unvorhergesehene und enttäuschende Ereignisse eintreten. Die potenziellen Vorteile dieses beruflichen Zusammenlebens sind jedoch real. Ist es das Risiko wert?

Rechtliche Hinweise

Zwei vertragliche Lösungen einer geteilten Praxis:

  • Unterzeichnung desselben Mietvertrags mit mehreren Personen, aber in Ihrem eigenen Namen (riskant wegen der “Solidaritäts”-Klausel – siehe unten)
  • einen individuellen Mietvertrag unterzeichnen, der sich, auch wenn er die Höhe der Garantien des Vermieters reduziert, für alle als einfacher zu handhaben erweist.

In der Schweiz sind die Begriffe “Miete” und “Geschäftsräume” jedoch nicht gesetzlich definiert. Ihr Mietvertrag muss daher spezifische Klauseln enthalten, um sicherzustellen, dass alles gut läuft, sowohl mit dem Vermieter (der einer von Ihnen oder ein Dritter sein kann) als auch mit Ihren Kollegen. Beachten Sie, dass es keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Fachleute, der Dauer und der Berufe gibt. Dies sind Ihre Entscheidungen (als Eigentümer) oder Ihre gemeinsamen Entscheidungen, die die Kohärenz und Ausgewogenheit des professionellen Zusammenlebens bestimmen.
Was den Vermieter betrifft, der einer von Ihnen sein kann, so ist dies eine Verhandlung, die von Fall zu Fall zu führen ist.

Wesentliche Vorsichtsmassnahmen

  • interne Regeln für das Zusammenleben aufstellen und sicherstellen, dass sie von allen unterzeichnet werden.
  • stellen Sie sicher, dass Ihr Name auf dem Mietvertrag erscheint, auch wenn Ihre Anwesenheit sporadisch ist. Andernfalls werden Sie als unberechtigte Besatzerin oder unberechtigter Besatzer betrachtet. Das bedeutet, dass Ihre Rechte auf die Räumlichkeiten inexistent sind, was dazu führen kann, dass sie bei der geringsten Unstimmigkeit “vor die Tür” gesetzt werden.
  • Fügen Sie eine Wettbewerbsverbotsklausel ein, um sicherzustellen, dass gegenwärtige oder zukünftige Mieter Ihr Geschäft nicht behindern.
  • denken Sie auch über die Vertraulichkeitsklausel nach. Das Gesundheitswesen ist ein “sensibler” Sektor, was bedeutet, dass Ihre gesetzlichen Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen.
  • Zögern Sie nicht, einen Verbraucherverband wie die FRC oder einen Anwalt um Rat zu fragen.

Vorsicht vor der Solidaritätsklausel!

Diese Solidaritätsklausel sollte vermieden werden! Stellen Sie sicher, dass Sie sie wenn möglich aus Ihrem Mietvertrag entfernen. Andernfalls haften Sie möglicherweise gesamtschuldnerisch für Mietschulden. In der Tat kann es vorkommen, dass einer der Mieter nicht in der Lage ist, zu zahlen oder sogar wegzieht, ohne seinen Anteil zu begleichen. Wenn Sie aus verschiedenen Gründen nicht vermeiden konnten, sie zu unterschreiben, seien Sie sehr vorsichtig, denn die Klausel ist für bis zu 6 Monate, nachdem Sie die Gemeinschaft verlassen haben, bindend! Eine Anwaltskanzlei kann Sie online berate

Die Vorteile sind zahlreich

  • Unter den direkten finanziellen Vorteilen gibt es einige:
  • die Aufteilung der Miete
  • die Freiheit, ein Engagement für die Dauer zu unterzeichnen, die Ihnen zusagt
  • keine Zahlung bei Unterzeichnung, keine Kaution, kein Anspruch auf den Mietvertrag.

Aber es gibt noch andere, weniger offensichtliche Einsparungen: zum Beispiel die gemeinsame Nutzung von materiellen Ressourcen (professionelle Ausrüstung, Computer usw.), Personalressourcen (Sekretärin usw.) und Fixkosten (Strom, Internet usw.).
Zudem sollte man nicht vergessen, dass das geschaffene Netzwerk die Möglichkeiten und Kapazitäten bietet, Patienten gemeinsam zu behandeln, welche in dieser gemeinschaftlichen Praxis eine komplementäre Versorgung rund um eine Gesundheitsphilosophie finden.
Wo soll man anfangen?

Surfen Sie auf einer der vielen Websites zur Ankündigung von Mietern und spezialisierten Foren. Hier ein Beispiel. Sie können auch Ihre üblichen Netzwerke oder Berufsverbände um weitere Informationen bitten.

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