
Welche Neuheiten erwarten Sie 2023? 2023 treten die nachstehenden neuen Gesetze in Kraft. Zudem werden weitere Änderungen wirksam, zum Beispiel die Anpassung der AHV/IV-Renten und der Renten der Unfallversicherung sowie die Erhöhung der Krankenversicherungsprämien. Ein Überblick.
Zwei Wochen Adoptionsurlaub
Adoptierende haben zwar keinen Anspruch auf Vaterschaftsgeld, sie können jedoch ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, der tage- oder wochenweise bezogen werden kann, eine Adoptionszulage beziehen. Dieser Urlaub wird ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Um davon zu profitieren, muss im Jahr nach der Adoption einfach ein entsprechender Antrag bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse gestellt werden und das Kind muss unter vier Jahren alt sein. Beide Elternteile müssen erwerbstätig sein. Die ausgezahlte Entschädigung entspricht 80% des vor der Adoption bezogenen Durchschnittslohnes, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Neue Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Ehe für alle
Im Januar 2021 erhielten Väter die Möglichkeit, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu nehmen, welcher über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert wird. Infolge der Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der «Ehe für alle» hat die Ehefrau der Mutter seit dem 1. Juli 2022 dieselben Rechte wie Familienväter. Um diesen bezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen, muss sie bei der Geburt des Kindes bereits mit der Mutter verheiratet sein und das Baby muss gemäss dem Gesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung mit einer Samenspende gezeugt worden sein. Anschliessend muss der Urlaub im ersten Halbjahr nach der Geburt bei der Ausgleichskasse beantragt werden, die Ehefrau der Mutter kann ihren Urlaubsanspruch tage- oder wochenweise beziehen. Das Taggeld entspricht 80% des durchschnittlichen, vor der Geburt bezogenen Lohnes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Für Angestellte wird die Hälfte des Beitragssatzes für die EO von 0,5% vom Arbeitgeber übernommen.

Anpassung der AHV/IV-Renten …
Die AHV- und IV-Renten wurden angesichts des Preisanstiegs und der Lohnerhöhungen neu bewertet und werden gemäss einem Mischindex um 2,5% angehoben: durchschnittliche Teuerung von 3% und Erhöhung der Löhne um 2%.
Die Mindestenten werden somit von 1195 auf 1225 Franken pro Monat erhöht und die Maximalrenten für eine volle Beitragsdauer von 2390 auf 2450 Franken. Parallel dazu erfolgen Anpassungen bei den Beiträgen, den Ergänzungsleistungen, den Übergangsleistungen und der beruflichen Vorsorge. Die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung (EO) werden ebenfalls angepasst.
… und der Renten der Unfallversicherung
Die AHV-Renten und die Renten der Unfallversicherung werden ebenfalls neu bewertet. Ab dem 1. Januar 2023 erhalten die Bezüger einer Invalidenrente oder einer Rente der obligatorischen Unfallversicherung eine Teuerungszulage in Höhe von mindestens 2,8% der Rente.
Erhöhung der Krankenversicherungsprämien 2023
Aufgrund der gestiegenen Gesundheitskosten durch Covid-19 in allen Kantonen steigen die Krankenversicherungsprämien 2023 um durchschnittlich 6,6%, nachdem sie vier Jahre lang stabil waren. Die durchschnittliche Monatsprämie beträgt somit 334,70 Franken. Die Durchschnittsprämie für Erwachsene beträgt 397,20 Franken, die für junge Erwachsene 279,90 Franken (Anstieg um 6,3%) und die Prämie für Kinder 105 Franken (Anstieg von 5,5%).