Inmitten der aktuellen Diskussion über die Ausweitung von Instrumenten und Praktiken der „Telemedizin“ haben wir für Sie eine Liste von wesentlichen Punkten zusammengestellt, die Sie je nach Ihrer Situation beachten sollten.
Ein Überblick über den Kontext und die Herausforderungen
Experten im Gesundheitsbereich aus allen Ländern warnen zunehmend vor dem Entstehen einer „Grauzone“ in der ärztlichen Schweigepflicht. Letztlich ist die Vertraulichkeit von Gesundheitsakten bedroht. Warum ist das so? Aus zwei verbundenen Gründen.
Auf der einen Seite beschaffen sich neu gegründete Telemedizinunternehmen angesichts der Gleichgültigkeit von Medienschaffenden und Politikern Geld von privaten Versicherungsgesellschaften und grossen Pharmakonzernen. Andererseits wird die Zukunft des digitalen Gesundheitswesens unter anderem auf dem gezielten Einsatz von Daten, einschliesslich individueller Gesundheitsakten und genetischer Proben, basieren.
Alles, was Sie über das EPD (Elektronisches Patientendossier) wissen müssen
Die EPD ist das Herzstück des Prozesses, den die Schweiz gewählt hat, um eHealth zu artikulieren und mehrkanalig zu gestalten. Dieses ehrgeizige Projekt wird von einer offiziellen Stelle koordiniert: eHealth Suisse. Hier finden Sie eine Fülle von Informationen und Updates.
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Schweiz streng und wachsam gegenüber diesen wichtigen Dokumenten, die das Leben eines Menschen retten können. Sehen Sie sich diese 8 Videoclips an, um sich in wenigen Minuten komplett über das EPD zu informieren. Denn auch als Therapeut sind Sie ein Patient, genau wie Ihre Familie! Dieser Test, der sich an Gesundheitsfachpersonen richtet, könnte Ihnen auch Spass bereiten.
Was ist die Schweizer eHealth 2.0-Strategie?
Jeder Kanton arbeitet in Absprache mit dem Bund seit 2007 daran. Ende April wurde eine gemeinsame Referenz-Charta ausgearbeitet. Ziel ist es, sowohl die kantonalen Unterschiede in der Verwaltung des EPD (Auswahl und Finanzierung der digitalen Ressourcen sowie Anwendungsrahmen) zu berücksichtigen als auch die Koordination und Moderation im Konsens sicherzustellen. Lesen Sie den spezifischen Informationshinweis für jeden Kanton.
Wer hat Zugang zum EPD?
Nur Patienten haben vollen Zugang zu ihrem EPD. Es liegt allein an ihnen, für jedes Dokument festzulegen, welche Gesundheitsfachpersonen Zugang haben und welche Vertraulichkeitsstufen für jedes Dokument gelten. Ebenfalls müssen sie entscheiden, ob die letzteren das EPD ihrerseits auf andere Mitglieder der Versorgungskette (Therapeuten, Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern usw.) übertragen können – oder nicht. Andere Personengruppen (z.B. Krankenkassen, Forscher, Behörden) haben keinen Zugang zum EPD!
Therapeuten: Ihre Verpflichtungen in Bezug auf das EPD
PSD (Awareness Training) ist ein obligatorischer Teil der EPD-Ausbildung für alle Gesundheitsfachpersonen. Wenden Sie sich zur Teilnahme direkt an eine Gesundheitseinrichtung oder Ihren Berufsverband.
Schlussendlich müssen Sie unabhängig davon, ob Sie bereits der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen oder nicht, eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben.
Der Dschungel der Gesundheits-Apps
Das Konzept „mHealth“ ist ein Aspekt der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wie können wir Transparenz gewährleisten und gleichzeitig vermeiden, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten von z. B. tragbaren medizinischen Geräten und anderen „Wearables“ (wie Fitnessarmbändern) und natürlich von der Vielzahl mobiler Android- und iOS-Anwendungen abgelenkt wird? Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Zum Schluss
Jede Sicherheitsvorkehrung hat ihre Grenzen: Das gilt auch für das EPD.
Dem EPD sind 10 Top Sicherheitsmassnahmen zugeordnet. Sie addressieren nicht nur ihre Sicherheitswirkung, sondern auch ihre jeweiligen Grenzen.